Übersetzen. Wenn das Leben Seiten zählt.

22 Euro. Was bekomme ich für 22 Euro? Ungefähr sechs Cappuccinos. Zwei Kinokarten. Ein schönes Notizbuch mit leeren Seiten. Oder ein Buch mit 272 vollen Seiten. Hardcover. Eine Übersetzung aus dem Englischen. Acht Cent pro Seite gebe ich als Leserin. 22 Euro pro Seite bekomme ich als Übersetzerin.

Eine Mail. Vom Lektorat. Eine Anfrage, ein Manuskript.
Zwei Minuten. So lange brauche ich ungefähr pro Seite, wenn ich lese. Ein Buch von 272 Seiten – neun Stunden. Für mich als normale Leserin bedeutet das: 2,44 Euro pro Stunde Lesegenuss. Für mich als Übersetzerin heißt das: Neun Stun­den Zeit in die Prüfung des Manuskripts investieren, bevor ich überhaupt weiß, ob ein Vertrag zustande kommt. Kommt er nicht zustande, habe ich neun Stunden gratis gearbeitet. Ich habe neun Stunden nicht an etwas gearbeitet, das mir Geld eingebracht hätte. Und da es sich beim Prüfen eines Ma­nuskripts um besonders gründliches Lesen handelt, sind neun Stunden auch nicht einfach etwas mehr als ein Arbeits­tag – oder gar (weil es für andere so ist) Privatver­gnügen nach Feierabend. Neun Stun­den sind ungefähr zwei (produktive) Arbeitstage.

Arbeitstage. Davon gibt es im Jahr ca. 221. Ja, tatsächlich. Je­denfalls, wenn wir Freiberufler:innen uns die für Arbeitneh­mer:innen üblichen 30 Urlaubstage im Jahr[01]Vgl. Finanztip, abgerufen am 11.05.22. einräumen. Was sich die wenigsten von uns leisten können, weil jeder Urlaub unbezahlt ist – in der Regel wird „Urlaub“ mit „Fortbildung“ verknüpft, die aber in Wirklich­keit Arbeitszeit darstellt …
Acht Stunden am Tag. Das sollte die Arbeitszeit sein, wenn wir diesen Beruf über Jahrzehnte ausüben wollen. Jeder kann mal Nachtschichten einlegen und Überstunden schie­ben. Extra vergütet werden die uns natürlich nicht. Und auf Dauer ist das nicht durchzuhalten.

Durchhalten. Das muss man können, wenn man einen Wälzer von 800 oder 1.000 Seiten übersetzt. Je nach Schwierigkeits­grad ist man mit einem solchen Projekt nicht unter einem halben Jahr und bis zu mehreren Jahren befasst.
Zwischendurch will eine Steuererklärung gemacht, ein Social-Media-Profil oder eine Website gepflegt, eine Bewer­bung um ein Stipendium ausgearbeitet, ein Manuskript ge­prüft oder ein Umbruch Korrektur gelesen, das Büro geputzt, eine Buchmesse besucht und die Entwicklung des Buchmark­ts im Sprachraum meiner Arbeitssprachen beobachtet wer­den, um nur ein paar Tätigkeiten zu nennen, die wir in der so genannten nicht-produktiven (will heißen: nicht bezahlten) Arbeitszeit erledigen. Nicht zu vergessen der Austausch mit den Kolleg:innen, fachlich wie menschlich.

Flurgespräche. Gibt es bei uns so nicht. Wir sind Homeoffice-Veteran:innen. Nur wenige von uns verlassen das Haus, um an ihren Arbeitsplatz zu kommen. Genial! Kein überfüllter ÖPNV, keine Staus, keine Transportkosten, keine fremden Keime. Ich mach mir die Homeoffice-Welt, wie sie mir gefällt! Das heißt, ich kümmere mich selbst um die Anschaffung ei­nes möglichst ergonomischen Schreibtischs mit dazu passen­dem Stuhl (auch körperlich möchte ich über Jahrzehnte durchhalten), eines geeigneten Computers inklusive der nö­tigen Programme, einer augen­freundlichen Lampe. Ich küm­mere mich, das heißt: Ich be­zahle das selbst, mit Geld, das ich erst verdienen muss, und mit der Zeit, die mir keiner entgilt. Eingebunden in ein Fami­lienleben heißt Homeoffice, wie inzwischen sehr viele andere auch erfahren haben: Sehr begrenzte, von außen vorgege­bene Arbeitszeiten. Die zum Übersetzen benötigte Konzent­ration und Kreativität an- und ausknipsen. Alleinlebend heißt Homeoffice: Ein sehr hohes Maß an Selbstdisziplin mitbringen.

Allein. Wie gesagt, keine Flurgespräche. Keine Kollegin, die mir an der Firmen-Kaffeemaschine von Problemen mit einem Kunden erzählt, aber auch von dem drolligen Witz, den ihr Kind gestern gemacht hat, oder von der Autopanne. Diese kurzen Pausen und kleinen Austausche, die unser Gehirn entspannen und zu neuer Kreativität beflügeln, die wir alle täglich brauchen. Im Homeoffice Fehlanzeige.

Aber nicht auf ganzer Linie Fehlanzeige. In früheren Zeiten fand dieser Austausch, dieses kollegiale Geplänkel nicht täg­lich, sondern immer wieder geballt statt – beim monatlichen Stammtisch[02]Der VdÜ stellt auf seiner Website eine Liste mit regelmäßig stattfindenden regionalen Übersetzertreffen zur Verfügung. in einer Großstadt, bei der jährlichen Tagung,[03]Informationen zur VdÜ-Jahrestagung finden sich hier. bei einer Fortbildung[04]Auch aktuelle Seminare und sonstige Weiterbildungsmöglichkeiten für Übersetzer:innen werden auf der Website des VdÜ aufgeführt. Die Liste wird … Fußnote lesen alle zwei Jahre. Das gibt es heute noch. Und zusätzlich die sozialen Medien. Facebook-Gruppen und Instagram-Kanäle, in und auf denen Übersetzer:innen ver­netzt sind und auf täglicher, ja stündlicher, hin und wieder gar minütlicher Basis mit Rat und Tat zur Seite stehen, Kno­ten im Denken lösen, einander informieren, aufbauen und weiterhelfen. Manche dieser Threads sind regelrechte Feuer­werke sprachlicher Kreativität, deren Lektüre allein beflü­gelt. Eine gewisse Zeit des Arbeitstages also in derartigen Foren zu verbringen, ist so nötig und normal wie es andernorts die Flurgespräche sind.

Nachdem ich die neun Stunden in die Lektüre des zur Über­setzung angebotenen Manuskripts investiert habe, geht es weiter: Ja, ich würde das gerne übersetzen (sehr, sehr gerne sogar, ein tolles Buch, das mich persönlich bereichern wird! Aber jetzt nicht zu euphorisch werden …), ja, ich kann mit den voraussichtlich 285 Seiten zum gewünschten Termin in fünf Monaten fertig sein. Ich verschiebe dafür ein anderes Projekt, muss aber jetzt erst noch eins abschließen. Drei Mo­nate werde ich für die 285 Seiten wohl brauchen.

Drei Monate. Ich habe einen akademischen Grad als Litera­tur­übersetzerin und fünfundzwanzig Jahre bzw. 60 Buch­über­setzungen aus zwei Sprachen bzw. 22.520 abgelie­ferte Über­setzungs-Normseiten Berufserfahrung. Ich würde gerne 4.000 Euro brutto im Monat verdienen, das halte ich nicht für übertrieben.[05]Das monatliche Durchschnittsgehalt der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer:innen in Deutschland lag im Jahr 2020 bei ca. 3.975 Euro brutto. Vgl. … Fußnote lesen Im Jahr 2021 lag das Durchschnittseinkommen in Deutschland bei 49.200 Euro brutto. Damit ist das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr im Schnitt um 1500 Euro gestiegen. Der aktuelle Wert entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 4.100 Euro bei einer Vollzeitstelle.[06]Vgl. Handelsblatt, abgerufen am 11.05.22. Das würde heißen, ich müsste für die­ses Projekt 12.000 Euro bekommen bzw. 42,10 Euro pro Normseite.[07]Nähere Informationen dazu, was eine Normseite auszeichnet, finden sich hier.
Es ist meine dritte Zusammenarbeit mit dem Verlag. Man bietet mir 20 Euro pro Normseite. Persönliche Bereicherung findet bei Literaturübersetzer:innen lediglich ideell statt, nicht finanziell.
Ich verhandle. Es werden 21 Euro draus und 300 Euro Recherchepauschale, also gewissermaßen 22 Euro pro Norm­seite. So viel, wie das Buch am Ende im Handel kostet. Gut die Hälfte dessen, was ich Pi mal Daumen für ein angemesse­nes Honorar halten würde.

Angemessen sind meine Honorare nie gewesen. Ich fing 1998 an mit dem, was später umgerechnet 14,32 Euro pro Seite wa­ren. 2003 war ich bei 18 Euro und stolz auf mein Verhand­lungsgeschick. Um 26 Prozent hatte ich mein Seitenhonorar über fünf Jahre gesteigert. Das durfte gerne so weitergehen! Ich war optimistisch. Zumal nach der vielversprechenden Ur­hebervertragsrechtsreform 2002.[08]Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels stellt auf seiner Website weitere Informationen zum Urhebervertragsrecht zur Verfügung. Doch, ach!
Erstens schmälerte die Inflation von ca. 6,6 Prozent im selben Zeitraum[09]Vgl. finanz-tools.de, abgerufen am 11.05.22. meine schönen 26 Prozent. Und zweitens verharrten meine Seitenhonorare die nächsten zehn Jahre an der 18-Euro-Schwelle. Während die Inflation weiter fort­schritt – von 2003 bis 2013 um etwa 17,9 Prozent. Nach fünf­zehn Jahren Berufstätigkeit verdiente ich im Grunde wieder dasselbe wie ganz am Anfang, obwohl ich in dem, was ich tat, immer besser wurde.
2014 gelang mir zum ersten Mal der Sprung auf die 20-Euro-Schwelle. Bei meiner jüngsten Vertragsverhandlung im Frühjahr 2022, also weitere acht Jahre und 15,3 Prozent In­flation später, gelang es mir erstmals, die 22-Euro-Schwelle zu knacken – dass da zwischen Honorarsteigerung (10%) und In­flation (15,3%) seit 2014 eine Lücke klafft, ist offenkundig. Immerhin gelang es mir, eine Recherchepau­schale auszuhan­deln, mit der ich rechnerisch auf ca. 23,40 Euro pro Seite komme.

Aushandeln. Verhandeln. Verträge. Paragrafen. Wir sind Li­teraturübersetzer:innen und möchten uns am liebsten nur mit Schöngeistigem befassen. Aber mehrmals im Jahr müs­sen wir (obwohl es einen anerkannten Normvertrag[10]Die Eckpunkte des Normvertrages wurden auf der Website des VdÜ zusammengefasst. gibt) bis zu zwanzigseitige Vertragswerke lesen, verstehen und unter­schreiben, um mit unserer kreativen Arbeit gerade mal die Hälfte dessen zu verdienen, was bei unserer Qualifikation an­gemessen wäre. Mehrmals im Jahr müssen wir unser Einkom­men für die nächsten Monate verhandeln. Die Bedingungen werden im Großen und Ganzen vom Kunden (dem Verlag) diktiert. Das frustriert. Wie auch die Gesetzeslage.

Stichwort Urhebervertragsrechtsreform, 2002. Die Urhe­ber:innen – namentlich aufgeführt die Übersetzer:innen – sollten fortan angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden.[11]Wichtige Informationen für Übersetzer:innen zum Thema Urheberrecht finden sich auf den Seiten des VdÜ. Doch es brauchte ein gutes Dutzend Klageverfahren einzel­ner Kolleg:innen gegen ihre Auftraggeber, in erster Linie Konzernverlage, und geschlagene sieben Jahre, bevor der Bundesgerichtshof 2009 urteilte, Übersetzer:innen seien als Urheber:innen der deutschen Texte an jeder Verwertung ih­rer Texte finanziell zu beteiligen.[12]Nähere Ausführungen zu den BGH-Urteilen finden sich hier. Am Absatz allerdings erst dann, wenn über 5.000 Exemplare verkauft werden. Über diese Schwelle schafft es in Deutschland schätzungsweise die Hälfte aller rund 70.000 Neuerscheinungen im Jahr (2020).[13]Vgl. die Wirtschaftszahlen des Börsenvereins, abgerufen am 11.05.22. Und dann müsste mein Titel zu den ca. sieben Prozent (oder ca. 637 übersetzten Titeln) gehören, die sich um die 30.000mal verkaufen, damit mein Honorar tatsächlich da landet, wo ich es gerne hätte. Und das müsste jeder Titel, den ich übersetze. Eine Illusion. Denn außer mir gibt es noch ca. 2.000 andere Menschen, die die ca. 9.000 pro Jahr (2020) in deutscher Übersetzung erscheinenden Bücher unter sich auf­teilen.
Und die Konzernverlage unterlaufen systematisch die Vorgaben des BGH und kommen ungeschoren davon, weil wir als Einzelunternehmer:innen nicht in den Genuss eines Ver­bandsklagerechts kommen und ganz alleine den Kopf hinhal­ten und unsere Existenz aufs Spiel setzen müssen, wenn wir klagen.

Grund zur Klage ist auch, dass wir nicht nur monatelang im Verborgenen (nämlich im Homeoffice) arbeiten, sondern dass dann allenthalben vergessen wird, uns als die Urheber:innen des deutschen Textes auch nur zu nennen. Wie oft loben Rezensent:innen die wunderbare Sprache des von ihnen besprochenen Buchs – und unterschlagen jegli­chen Hinweis darauf, dass es sich nicht um die wunderbare Sprache des Autors handelt, sondern um die einer weiteren Urheberin: der Übersetzerin. Und Verlage lehnen mit faden­scheinigen Argumenten jedes Ansinnen ab, die Überset­zer:innen doch vielleicht auch ganz vorn auf dem Cover zu nennen. Aber immerhin, es gibt ein paar Pioniere unter den Verlagen,[14]Vgl. der Artikel „Tut uns nicht mal weh“ zum Thema Übersetzer:innen auf dem Cover im Börsenblatt. die vormachen, wie es geht …

Darum nun der Klage genug. Jetzt noch ein Loblied.

Auf die wenigen fairen Verlage, die nicht nur die Überset­zer:innen auf dem Cover nennen, sondern sie auch ab dem ersten verkauften Exemplar am Absatz beteiligen – denn nur mit dieser Nennung treten wir heraus aus der Unsichtbarkeit, und nur mit einem solchen Beteiligungsmodell[15]Nähere Informationen zur Gemeinsamen Vergütungsregel gibt es hier. lässt sich tat­sächlich kalkulieren. Auch wenn unser Einkommen damit immer noch nicht dahinkommt, wo es uns nachhaltiges Ar­beiten ermöglichen und uns vor Altersarmut bewahren würde.
Auf den VdÜ, unseren Berufsverband, in dem sich seit 1954 wunderbare Kolleg:innen ehrenamtlich und unermüd­lich für unsere Interessen einsetzen, und ohne den wir heute noch viel schlechter dastünden als geschildert. Der – seit 1974 eingebettet in und unterstützt von ver.di – politisch kämpft und immer wieder dank ideenreicher und energiege­ladener Mitglieder großartige Initiativen hervorbringt.
Auf den Deutschen Übersetzerfonds, eine eben jener Ini­tiativen, der seit 25 Jahren Fortbildungen anbietet und Sti­pendien an Übersetzer:innen vergibt. Mit den Fortbildungen trägt der DÜF dazu bei, dass die Qualität unserer Arbeit stetig steigt, und mit den Stipendien versüßt er den wenigen glücklichen Auserwählten zumindest hin und wieder den einsamen Homeoffice-Alltag im Bergwerk der Sprache.[16]Vgl. die gleichnamige Veröffentlichung, herausgegeben von Gabriele Leupold und Eveline Passet. Dank eines sol­chen Stipendiums (dem zweiten in meiner Laufbahn, nach zahlreichen vergeblichen Bewerbungsversuchen) kam ich bei meinem 285-Seiten-Projekt dann doch in die Nähe eines Brutto-Umsatzes, den ich mir wünschte. Das klappte unter anderem deshalb, weil der Stipendientopf gut gefüllt war mit Neustart-Kultur-Mitteln der Bundesregierung (auch da­rauf ein Loblied!). Grundsätzlich sind aber auch Sti­pendien kein kalkulierbares Einkommen.
Auf Projekte wie die Plattform Babelwerk, den Podcast Über Übersetzen und den Verein Weltlese­bühne, die auf unterschiedliche Weise daran arbei­ten, uns ein Gesicht in der Öffentlichkeit zu geben.
Auf all jene Journalist:innen, die erkennen, was eine gute Übersetzung ausmacht, und die unsere so oft übersehene Ar­beit würdigen, indem sie auf sie hinweisen und uns nament­lich erwähnen.
Auf die Kolleg:innen, die nicht mit uns im selben Büro (aber doch im selben Boot) sitzen, derer wir daher im Grunde nie überdrüssig werden können, und die dennoch irgendwie immer da sind. Ich weiß von keinem anderen Beruf, in dem man mit so vielen Kolleg:innen über Jahrzehnte freund­schaftlich verbunden ist. Hilfsbereitschaft und Wertschät­zung werden großgeschrieben. Man hat stets mit hochgradig reflektierten, intelligenten, sprachgewandten und empathi­schen Menschen zu tun, die sich in der Regel freuen, am Montag an den Schreibtisch zurückzukehren.
Auf die Freiheit und Selbstbestimmtheit, die dieses Le­bensmodell auf Gedeih und Verderb mit sich bringt.
Auf die Literatur und ihre Sprache, mit der sich täglich eingehend beschäftigen zu dürfen ein Geschenk ist. Seite für Seite für Seite.

Marieke Heimburger, mit Buch, erleuchtet

References
01 Vgl. Finanztip, abgerufen am 11.05.22.
02 Der VdÜ stellt auf seiner Website eine Liste mit regelmäßig stattfindenden regionalen Übersetzertreffen zur Verfügung.
03 Informationen zur VdÜ-Jahrestagung finden sich hier.
04 Auch aktuelle Seminare und sonstige Weiterbildungsmöglichkeiten für Übersetzer:innen werden auf der Website des VdÜ aufgeführt. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
05 Das monatliche Durchschnittsgehalt der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer:innen in Deutschland lag im Jahr 2020 bei ca. 3.975 Euro brutto. Vgl. Statistiken zum Durchschnittseinkommen, abgerufen am 11.05.22.
06 Vgl. Handelsblatt, abgerufen am 11.05.22.
07 Nähere Informationen dazu, was eine Normseite auszeichnet, finden sich hier.
08 Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels stellt auf seiner Website weitere Informationen zum Urhebervertragsrecht zur Verfügung.
09 Vgl. finanz-tools.de, abgerufen am 11.05.22.
10 Die Eckpunkte des Normvertrages wurden auf der Website des VdÜ zusammengefasst.
11 Wichtige Informationen für Übersetzer:innen zum Thema Urheberrecht finden sich auf den Seiten des VdÜ.
12 Nähere Ausführungen zu den BGH-Urteilen finden sich hier.
13 Vgl. die Wirtschaftszahlen des Börsenvereins, abgerufen am 11.05.22.
14 Vgl. der Artikel „Tut uns nicht mal weh“ zum Thema Übersetzer:innen auf dem Cover im Börsenblatt.
15 Nähere Informationen zur Gemeinsamen Vergütungsregel gibt es hier.
16 Vgl. die gleichnamige Veröffentlichung, herausgegeben von Gabriele Leupold und Eveline Passet.